Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 (BFSG)

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 (BFSG)

Du hast vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für 2025 mitbekommen und bist dir unsicher, was es damit auf sich hat? In diesem umfassenden Ratgeber wirst du alles erfahren, was du darüber wissen musst.

Disclaimer: Bitte beachte, dass die Informationen in diesem Beitrag keine rechtliche Verbindlichkeit oder Haftung begründen. Du solltest dich von einem Anwalt zu diesem Thema beraten lassen.

Wir informieren dich über den Zeitpunkt des Inkrafttretens und die vorgesehenen Übergangsfristen. Außerdem zeigen wir dir welche Unternehmen, Dienstleistungen und Produkte (inklusive Ausnahmeregelungen) betroffen sind, welche konkreten Anforderungen es gibt und was bei Verstößen droht. Auch die Unterschiede zum Behindertengleichstellungsgesetz betrachten wir. Überdies wirst du erfahren, warum das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 eine Chance ist und was die vier wesentlichen Kriterien für barrierefreie digitale Inhalte sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt ab 2025.
  • Es gibt Übergangsfristen zwischen 5 bis 15 Jahren.
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 EUR.
  • Kleinstunternehmen sind nicht betroffen.
  • Die Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) wird verpflichtend.
  • Das Gesetz richtet sich an B2C, B2B ist nicht betroffen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 genau? Es zielt darauf ab, die Teilnahme von Menschen mit Behinderung im sozialen Miteinander in Deutschland zu verbessern. Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist die Forderung nach barrierefreier Gestaltung digitaler Inhalte, einschließlich Webseiten und Applikationen. Das soll die Gleichstellung aller Menschen fördern. Durch das Gesetz wird jeder im täglichen Leben das Internet ungeachtet von körperlichen oder geistigen Einschränkungen nutzen können.

Inkrafttreten und Übergangsfristen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ab dem 28.06.25 verpflichtend für betroffene Unternehmen. Produkte und Dienstleistungen, die danach auf den Markt kommen, müssen grundsätzlich barrierefrei sein. Es ist daher ratsam, dass du dich bereits frühzeitig mit der Thematik auseinandersetzt. Bei manchen Dienstleistungen gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren und bei Selbstbedienungsterminals beträgt diese sogar fünfzehn Jahre.

Betroffene Dienstleistungen und Produkte

Es gibt keine pauschale Verpflichtung für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Welche Produkte und Dienstleistungen darunter fallen, ist klar definiert worden.

Dienstleistungen

  • Telekommunikationsdienste
  • Apps und Dienstleistungen für mobile Geräte im Personenverkehr (überregional)
  • Dienste zur Personenbeförderung (regional)
  • E-Books
  • Angebote von Banken
  • Dienstleistungen des elektronischen Geschäftsverkehrs

Produkte

  • PC, Tablet, Notebook und Smartphone
  • Selbstbedienungsterminals für Geld, Fahrkarten oder Check-in
  • Fernseher mit Internetzugang
  • Router
  • E-Book-Reader

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 und die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit

Dienstleistungen müssen robust, verständlich, bedienbar und wahrnehmbar sein. Die Texte sollen lesbar, mit ausreichender Schriftgröße versehen sein und einen guten Kontrast bieten. Überdies muss für Informationen eine Vorlesefunktion gegeben sein.

Produkte müssen unter anderem anpassbare Lautstärke, Sprachausgabe, alternative Farben, verständliche Anleitungen und individuell einstellbare visuelle Elemente haben. Überdies muss für Menschen mit eingeschränkter Sensorik und Feinmotorik die Bedienung möglich sein.

Ausnahmen und betroffene Unternehmen

Wenn du Inhaberin oder Inhaber eines Kleinstunternehmens bist, gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in der Regel nicht. Eine Ausnahme besteht für dein Kleinstunternehmen, wenn du Produkte in den Verkehr bringst. Diese musst du barrierefrei gestalten. Als Kleinstunternehmen gelten Betriebe mit einem maximalen Jahresumsatz von zwei Millionen Euro und höchstens neun Beschäftigten.

Für alle anderen Unternehmen gilt eine Ausnahmeregelung in zwei Fällen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 findet keine Anwendung, sofern die Umsetzung zu einer unverhältnismäßigen Belastung oder zu einer grundlegenden Veränderung von Wesensmerkmalen der Produkte oder Dienstleistungen führen würde.

Sanktionen bei Verstößen gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Bei einem Verstoß gegen die Vorschriften zur Barrierefreiheit kann dein Unternehmen mit diversen Strafmaßnahmen konfrontiert werden. Die Behörde zur Marktüberwachung ist befugt, gemäß Paragraf 29 Absatz 3 des BFSG die Einstellung eines Angebots oder einer Dienstleistung anzuordnen, falls diese auch nach Aufforderung und Frist weiterhin nicht barrierefrei bereitgestellt werden.

Verbraucher:innen können diverse Möglichkeiten nutzen, um solche Verstöße zu melden. Das ist unter anderem über die zuständige Landesbehörde möglich. Laut Paragraf 33 des BFSG ist es Betroffenen auch erlaubt, über eine qualifizierte Stelle rechtliche Schritte einzuleiten.

Unternehmen, die den Anforderungen zur Barrierefreiheit laut den Paragrafen 14 und 3 des BSFG nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann laut Paragraf 37 Absatz 2 mit einem Bußgeld in einer Höhe von bis zu 100.000 EUR belegt werden.

B2C und B2B

Im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 ist ganz klar definiert, dass es sich um Produkte und Dienstleistungen handelt, die an Verbraucher:innen gerichtet sind (B2C). Wenn du also einen Onlineshop betreibst, der sich nur an andere Unternehmen richtet, findet das Gesetz keine Anwendung. Damit diese Voraussetzung erfüllt wird, muss der Onlineshop allerdings klar als B2B-Shop erkennbar sein.

Unterschied zwischen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist lediglich für öffentliche Stellen verpflichtend, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hingegen richtet sich an Unternehmen. Ein weiterer Unterschied ist der Anwendungsbereich. Das BGG gilt für die Bereiche Kommunikation, Bau, Verkehr und Informationstechnik. Das BSFG gilt für die bereits erwähnten Produkte und Dienstleistungen.

Eine Chance – keine Schikane

Wer sich mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz beschäftigt, mag davon erst einmal abgeschreckt sein und es als zusätzliche Schikane für Unternehmen empfinden. Aber ist das wirklich der Fall? Wir sind anderer Meinung und sehen darin in erster Linie eine Chance für jedes Unternehmen.

Das sind die Gründe:

  1. Größere Zielgruppe: Durch eine barrierefreie Webseite erweiterst du die Zielgruppe enorm. Millionen von Menschen in Deutschland haben eine Behinderung oder sind von altersbedingten Einschränkungen betroffen.
  2. Wettbewerbsvorteil: Je schneller du deine Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltest, desto schneller profitierst du von dieser bisher oft vernachlässigten Zielgruppe.
  3. Höhere Conversionrate: Eine barrierefreie Gestaltung hilft nicht nur Menschen mit Behinderung, es kann auch die Conversionrate erhöhen.
  4. Steigerung der Reputation: Ein barrierefreies Design vermittelt eine Botschaft. Damit zeigst du klar, dass dein Unternehmen für Inklusivität, Gleichberechtigung und Chancengleichheit steht.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Webseiten, Onlineshops und Apps

Wonach müssen sich laut Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Webseiten, Onlineshops und Apps richten? Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind ein international anerkannter Standard für die Zugänglichkeit von Webinhalten. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 macht die Einhaltung zur Pflicht. Websites, Onlineshops und Apps entsprechen diesen vier Prinzipien, wenn Folgendes gegeben ist:

  • Wahrnehmbarkeit: Benutzeroberflächen und Informationen müssen so präsentiert werden, dass sie von Benutzer:innen klar wahrgenommen werden. Das betrifft etwa Alternativtexte für Bilder oder Untertitel in Videos.
  • Bedienbarkeit: Egal ob User:innen mit einer Maus oder Tastatur navigieren muss die Bedienbarkeit reibungslos funktionieren. Überdies muss auch ausreichend Zeit für die Interaktion zur Verfügung stehen.
  • Verständlichkeit: Sowohl Informationen als auch die Bedienung von Benutzeroberflächen muss verständlich aufgebaut sein. Texte sollen lesbar, Formulare einfach und Webseiten generell intuitiv bedienbar sein.
  • Robustheit: Die Inhalte müssen so aufbereitet sein, dass sie zuverlässig von einer breiten Auswahl an Technologien interpretiert werden können. Dazu gehören unter anderem Browser und persönliche Assistenten wie Alexa oder Siri.

Fazit

Nutze jetzt die Gelegenheit, deine Produkte und Dienstleistungen frühzeitig an das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 anzupassen. Wir sehen darin enormes Potenzial für Unternehmen, die schnell reagieren. Kontaktiere uns gerne für ein individuelles Angebot. Wir klären gemeinsam, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.